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Das Energielabel: So haben Sie alle wichtigen Informationen im Blick

Ratgeber Das Energielabel: So haben Sie alle wichtigen Informationen im Blick - News, Bild 1
15.04.2016 08:25 Uhr von Jochen Wieloch

Neben guten Gebrauchseigenschaften sind insbesondere ein niedriger Energie- und auch Wasserverbrauch wichtige Entscheidungskriterien für die Auswahl eines Elektrogroßgerätes. Das Energielabel (auch: Energieetikett, EU-Label, Energylabel) informiert seit 1996 genau darüber.

Diese Verbraucherinformation ist der Initiative „Hausgeräte+“ zufolge gesetzlich vorgeschrieben und in Deutschland geregelt durch das Gesetz zur Energieverbrauchskennzeichnung (EnVKV). Alle in den Ausstellungs- und Verkaufsräumen aufgestellten Geräte müssen dieses

Für folgende Hausgeräte gilt die Kennzeichnungspflicht: Kühl- und Gefriergeräte, Waschvollautomaten, Wäschetrockner, Waschtrockner, Geschirrspüler, Elektrische Backöfen, für Gas-Backöfen seit 1. Januar 2015, Dunstabzugshauben (seit 1. Januar 2015) und Staubsauger (seit 1. September 2014).

Modifikation seit dem Jahr 2010

Elektrogroßgeräte sind seit den 90er Jahren jedoch deutlich sparsamer geworden, daher gibt es seit 2010 ein neugestaltetes Energielabel. Nur noch Waschtrockner tragen das alte Label, alle anderen Gerätegruppen wurden mittlerweile auf das neue Energielabel umgestellt. Der Handel darf allerdings Geräte ohne Zeitbeschränkung abverkaufen, die er noch mit „altem“ Label im Verkaufsraum oder Lager stehen hat, er muss nicht umetikettieren.

Im Wesentlichen enthält das Energielabel folgende Angaben:

Umweltrelevante Daten wie z.B. Strom- und Wasserverbrauch;

Gebrauchseigenschaften wie z.B. Nutzinhalt, Fassungsvermögen, Schleuderwirkung.

Je nach Verbrauch werden die Geräte in Energieeffizienzklassen eingeteilt, die zusätzlich farblich abgestuft sind: von grün = niedriger Energieverbrauch über gelb bis rot = hoher Energieverbrauch. Der Verbraucher soll so auf einen Blick besonders sparsame Geräte erkennen können, das Label soll ihm als Orientierung und Vergleichsmöglichkeit beim Kauf neuer Haushaltsgeräte dienen.

Auch Staubsauger gekennzeichnet

Für Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen und Geschirrspüler ist das neue Energielabel mit den Klassen A+++ bis D seit Ende 2011 Pflicht. Für Wäschetrockner ist es seit 29. Mai 2013 Pflicht. Staubsauger werden seit September 2014 neu gekennzeichnet, Pflicht sind zunächst die Klassen A bis G. Elektro-Backöfen werden seit Januar 2015 in die Klassen A+++ bis D eingruppiert. Gas-Backöfen fallen neu unter die Kennzeichnungspflicht. Neu ist das Label seit Januar 2015 auch für Dunstabzugshauben; mögliche Energieeffizienzklassen sind A bis G.

Um einen Wiedererkennungseffekt zu erreichen, wurde das grundsätzliche Erscheinungsbild mit farbigen Balken für die sieben Klassen von dunkelgrün (hohe Effizienz) bis rot (niedrige Effizienz) beibehalten. Bis zu drei neue Energieklassen, die den technologischen Fortschritt wiedergeben, sind möglich: A+, A++, A+++. Diese Erweiterung kommt allerdings nicht für alle neu gelabelten Geräte zum Tragen; so werden Staubsauger z.B. zunächst mit den Klassen „A“ bis „G“ gelabelt.

Das neue Label enthält nur Piktogramme und ist somit sprachneutral. Es wird als ganzes jedem Gerät beigefügt, die Trennung zwischen neutralem Grundetikett und gerätespezifischem Datenstreifen entfällt.

Energieklasse muss erkennbar sein

Bei jeder Werbung, die den Energieverbrauch oder Preis eines bestimmten Gerätemodells angibt, muss die Energieklasse des Produktes deutlich erkennbar sein. Die gleichen Bestimmungen gelten in sämtlichen technischen Werbeschriften wie beispielsweise in technischen Handbüchern oder in Broschüren der Hersteller, die entweder gedruckt vorliegen oder online verfügbar sind.

Sofern das Geräusch für eine Produktgruppe ein wichtiges Merkmal ist, ist die Angabe auf dem Label verbindlich. Für beide Energielabel-Versionen gilt: Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Werte, die unter Laborbedingungen und in dem jeweilig spezifischen Normprogramm gemessen worden sind. Die tatsächlich entstehenden Verbrauchswerte im privaten Haushalt sind u.a. von der Nutzung und den Aufstellbedingungen abhängig.

Bildquelle: Hausgeräte+

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Jochen Wieloch
Autor Jochen Wieloch
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Datum 15.04.2016, 08:25 Uhr

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