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Stromfressern im Haushalt auf der Spur - Kleine Nutzungsänderungen, hohes Einsparpotential

Ratgeber Stromfressern im Haushalt auf der Spur - Kleine Nutzungsänderungen, hohes Einsparpotential - News, Bild 1
01.02.2019 07:25 Uhr von Jochen Wieloch

Spätestens wenn die jährliche Stromkostenabrechnung eintrifft, ist es ratsam, seinen eigenen Verbrauch im Haushalt auf den Prüfstand zu stellen.

Neben dem eigenen Nutzerverhalten können auch veraltete Elektrogeräte die Stromkosten unnötig in die Höhe treiben. Die Überprüfung mit einem Strommessgerät hilft dabei, die Energiefresser ausfindig zu machen: Es wird wie ein Verlängerungskabel zwischen das zu testende Gerät und die Steckdose gesteckt und zeigt auf dem Display den Verbrauch in kWh (Kilowattstunde) an, der sich auf den Jahresverbrauch hochrechnen lässt. Manche Modelle ermöglichen sogar die Eingabe des Strompreises und berechnen so die anfallenden Kosten.

Das ist beim Messen zu beachten

Für die Messung gilt es unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen. So wird beispielsweise der Kühlschrank mehrmals täglich geöffnet oder mit ungekühlten Lebensmitteln befüllt. Eine Messung sollte daher über einen Zeitraum von 24 Stunden erfolgen, bei anderen Geräten reicht ein Zeitraum von einer Stunde. Der Verbrauch von Waschmaschine, Wäschetrockner und Geschirrspüler kann je nach Programmauswahl und Beladungsmenge variieren, daher sollte eine Messung pro gewählten Arbeitsvorgang durchgeführt werden. Gerade bei älteren Geräten lohnt sich auch eine Messung im Stand-by-Betrieb, das betrifft insbesondere Computer, Fernseher und Kaffeevollautomaten. Wer seinen Energieverbrauch überprüfen möchte, muss sich nicht unbedingt ein Strommessgerät kaufen. Die meisten Energieversorger bieten ihren Kunden die Möglichkeit dieses auszuleihen. Dazu gehört meist eine Broschüre, aus der die Kunden Verbrauchswerte aktueller Geräte zum Vergleich heranziehen können. Verbraucher finden bei ihrem Energieversorger auch den richtigen Ansprechpartner zur effizienten Nutzung der Geräte und Tipps, worauf sie bei einem Austausch veralteter Modelle achten sollten.

Maßnahmen, die sich lohnen

„Schon mit kleinen Änderungen im Nutzungsverhalten können Verbraucher ihre Stromkosten reduzieren“, so Anne Greve von der Initiative „Hausgeräte+“. „Geräte die auch im Stand-by-Betrieb Energie verbrauchen, sollten mit einer ausschaltbaren Steckdosenleiste vom Stromnetz getrennt werden“, empfiehlt die Expertin. Bei Waschmaschinen und Geschirrspülern lohnt es sich immer auf eine volle Beladung zu achten und bevorzugt das ECO-Programm zu nutzen. Dieses hat eine längere Laufzeit, reduziert den Energieverbrauch der Geräte aber deutlich. Kühlgeräte sind oftmals zu kalt eingestellt. Schon durch das Erhöhen der Temperatur um ein bis zwei Grad lässt sich der Energieverbrauch erheblich senken. Eine Lagertemperatur von -18 Grad im Gefriergerät und 5 bis 7 Grad im Kühlschrank reicht im Allgemeinen aus. Außerdem die Tür nur selten öffnen und nicht länger als nötig geöffnet lassen.

Ist der Verbrauch selbst bei effizienter Nutzung hoch, lohnt sich die Investition in ein neues Gerät. Gerade bei einem Kühlschrank oder Gefriergerät macht sich dies schnell bezahlt, da diese das ganze Jahr über 24 Stunden täglich in Betrieb sind. Durch den Austausch des alten Energiefressers gegen ein effizientes Neugerät lassen sich leicht bis zu 70 Prozent Strom sparen. Bei einem Neukauf sollten Verbraucher unbedingt auf das Energielabel achten. Dieses gibt Auskunft über die Energieeffizienzklasse, den durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch sowie relevante Produkteigenschaften wie Lautstärke, Wasserverbrauch oder Nutzinhalt. Beim Kauf sollten Geräte mit der besten Energieeffizienzklasse die erste Wahl sein, dies ist meist A+++. Neben der Effizienzklasse lohnt es sich auch, den angegebenen Jahresstromverbrauch der verschiedenen Modelle miteinander zu vergleichen. Die Initiative „Hausgeräte+“ bietet auf ihrer Webseite Checklisten an, die bei der Auswahl eines Neugeräts behilflich sind.

Bildquelle: „Hausgeräte+“ / AEG

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Jochen Wieloch
Autor Jochen Wieloch
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Datum 01.02.2019, 07:25 Uhr

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